Frauenarztpraxis Dr. med. Andrea Lüeße
Frauenarztpraxis Dr. med. Andrea Lüeße

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Die so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL - sind Leistungen, für welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses in den Richtlinien nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, weil sie über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinausgehen (sog. Übermaßbehandlung) (Quelle Wikipedia).

Früherkennung - wir können mehr als die Kasse bezahlt!

 

Eine der größten Errungenschaften der Medizin ist die Möglichkeit, Krebs in sehr frühen Stadien zu erkennen und ihn dadurch mit höheren Chancen heilen zu können. Je älter der Mensch wird, desto größer ist das Risiko, an einer Krebsart zu erkranken.

Aber auch z.B. im Rahmen der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen sind bestimmte zusätzliche Untersuchungen sinnvoll oder vielleicht auch von Ihrer Seite erwünscht (3D-Ultraschall).

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist klar definiert. Zusätzlich zu den in der gesetzlichen Vorsorge enthaltenen Leistungen bieten wir Ihnen "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)" oder treffender "Individuelle Sicherheitsleistungen" an. Diese Diagnosemethoden müssen bei Inanspruchnahme selbst gezahlt werden. Die Grundlage für die Berechnung dieser Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Sie können Ihre persönliche Sicherheit durch spezielle zusätzliche Untersuchungen erhöhen. Wir informieren Sie gerne, welche in Ihrem persönlichen Fall notwendig und sinnvoll sind.

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© Frauenärztin Dr. med. Andrea Lüeße